Pflegekasse & Badumbau
Badumbau mit Unterstützung der Pflegekasse
RENOMA begleitet Ihren Badumbau und unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Einreichung der Unterlagen – von der ersten Besprechung bis zur Umsetzung nach Bewilligung.
RENOMA ist weder Pflegekasse noch Rechtsberatung. Eine Bewilligung entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse.

Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann die Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme gewähren.
Rechtliche Grundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI. Grundsätzlich kommen Pflegegrade 1 bis 5 in Betracht. Die Entscheidung erfolgt individuell durch die Pflegekasse und hängt vom konkreten Einzelfall sowie von der Maßnahme ab.
Der Zuschuss ist keine automatische Leistung für jede Badrenovierung. Rein optische oder luxuriöse Modernisierungen stellen wir nicht als automatisch förderfähig dar.
So begleiten wir Sie.
Von der ersten Besprechung bis zur Umsetzung nach Bewilligung – wir unterstützen Sie bei Unterlagen und Antragstellung, ohne die Rolle der Pflegekasse zu übernehmen.
- 01
Erste Projektbesprechung / Besichtigung
Wir besprechen Ihr Vorhaben und verschaffen uns ein Bild von Raum, Nutzung und gewünschten Erleichterungen.
- 02
Aufnahme der gewünschten Umbaumaßnahmen
Gemeinsam halten wir fest, welche Anpassungen für Ihren Alltag sinnvoll erscheinen.
- 03
Erstellung eines passenden Angebots
Auf Basis der abgestimmten Maßnahmen entsteht ein nachvollziehbares Angebot für den Badumbau.
- 04
Vorbereitung der Projektunterlagen
Wir bereiten die benötigten Projektunterlagen so vor, dass sie für die weitere Antragstellung nutzbar sind.
- 05
Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags
Wir begleiten Sie bei der Antragstellung und unterstützen Sie beim Ausfüllen des Pflegekassen-Antrags.
- 06
Zusammenstellung der Unterlagen
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Einreichung der Unterlagen – ohne die Entscheidung der Pflegekasse vorwegzunehmen.
- 07
Begleitung bei Rückfragen
Bei Rückfragen oder Nachforderungen der Pflegekasse bleiben wir ansprechbar und helfen bei der Klärung.
- 08
Projektplanung nach Bewilligung
Nach einer Bewilligung planen wir den Ablauf des Badumbaus mit Ihnen weiter – abgestimmt und übersichtlich.
- 09
Umsetzung des Badumbaus
Die Umsetzung erfolgt mit fester Ansprechperson – von der Abstimmung der Details bis zur begleiteten Ausführung.
Klare Abgrenzung.
Anfragen richten sich an Ihre Pflegekasse – zum Beispiel die Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg oder andere Pflegekassen. RENOMA steht in keiner besonderen Kooperation mit den genannten Pflegekassen.
Wir geben keine Rechtsberatung und keine Garantie auf Bewilligung. Unser Beitrag ist die fachliche Begleitung des Badprojekts sowie die Unterstützung bei Vorbereitung und Einreichung der Unterlagen.
Häufige Fragen.
Wann kann ein Zuschuss für den Badumbau infrage kommen?
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann die Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme gewähren (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Ob und in welcher Höhe das in Ihrem Fall gilt, entscheidet die Pflegekasse individuell.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Grundsätzlich kommen Pflegegrade 1 bis 5 in Betracht. Die Entscheidung hängt vom Einzelfall und von der konkreten Maßnahme ab – ein Pflegegrad allein bedeutet nicht automatisch, dass jede Badrenovierung gefördert wird.
Wie hoch ist der maximale Zuschuss?
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme gewähren. Das ist keine automatische Auszahlung und keine Zusage durch RENOMA.
Welche Maßnahmen können gefördert werden?
Denkbar sind Maßnahmen, die das Wohnumfeld im Alltag verbessern – etwa barriereärmere Badanpassungen. Rein optische oder luxuriöse Modernisierungen ohne Bezug zur Nutzung im Pflegealltag sind nicht als automatisch förderfähig darzustellen. Die Pflegekasse prüft den Einzelfall.
Muss ich den Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen?
In der Praxis ist es sinnvoll, die Antragstellung und die erforderlichen Unterlagen vor dem Start der Bauarbeiten zu klären. Verbindliche Vorgaben und Fristen teilt Ihnen Ihre Pflegekasse mit – RENOMA ersetzt keine Rechts- oder Leistungsberatung.
Wie unterstützt RENOMA bei der Pflegekasse?
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Einreichung der Unterlagen und begleiten Sie bei der Antragstellung. RENOMA ist weder Pflegekasse noch Rechtsberatung und gibt keine Bewilligungsgarantie.
Was passiert bei Rückfragen der Pflegekasse?
Bei Rückfragen oder Nachforderungen bleiben wir ansprechbar und helfen dabei, die benötigten Angaben und Unterlagen nachvollziehbar zusammenzustellen.
Weiterführende Seiten.
- Barrierefreies & altersgerechtes Bad
Überblick zu barrierearmen und altersgerechten Badlösungen.
- Barrierefreies Bad in Ludwigsburg
Lokale Badplanung und Pflegekassen-Unterstützung in Ludwigsburg.
- Badsanierung in Ludwigsburg
Zur regionalen Badseite mit Ablauf und persönlicher Begleitung.
Badumbau mit Pflegekassen-Unterstützung besprechen?
Schildern Sie Ihr Vorhaben. Wir ordnen die nächsten Schritte ein und unterstützen Sie bei der Vorbereitung der Unterlagen – unverbindlich und ohne Bewilligungsgarantie.